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   AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19   

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https://dejure.org/2020,4039
AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19 (https://dejure.org/2020,4039)
AG Rheinbach, Entscheidung vom 06.02.2020 - 5 C 112/19 (https://dejure.org/2020,4039)
AG Rheinbach, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 5 C 112/19 (https://dejure.org/2020,4039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bei behauptetem Vorschaden

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei bei behauptetem Vorschaden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19
    Diesbezüglich genügt es im Allgemeinen, dass der Geschädigte den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (BGH VersR 2003, 920 f. = NJW 2003, 2086 [2087]).Das Gutachten des Sachverständigenbüros I. begegnet diesbezüglich keinen Bedenken.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19
    Wird in Kfz in einem unfallvorgeschädigten Bereich durch einen erneuten Unfall betroffen, bedarf es der Darlegung des Vorschadens und dessen - nicht notwendig in einer Fachwerkstatt vorgenommener - zumindest aber "§ 29 StVZO-konformen" Reparatur, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. Februar 2006 - I-1 U 148/05 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19
    Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigten den erforderlichen Geldbetrag verlangen (m.w.N. BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05 -, BGHZ 168, 43-48, Rn. 6).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19
    Auch wenn der Kläger hier eine Abrechnung auf fiktiver Basis geltend macht und der Anspruch aber kein fiktiver ist, sondern dem Ausgleich eines tatsächlich entstandenen fühlbaren Nutzungsausfalls dient (BGH v. 10.06.2008 - VI ZR 248/07, juris Rdn. 7), ist es dem Geschädigten - im Rahmen der Erforderlichkeit einerseits und der Verhältnismäßigkeit andererseits (BGH v. 18.12.2007 - VI ZR 62/07, juris Rdn. 6) - auch bei fiktiver Abrechnung des Sachschadens unbenommen, dem Schädiger daneben alle Zeiträume in Rechnung zu stellen, die der eigentlichen Wiederbeschaffung bzw. Reparatur vorausgehen und binnen derer er unfallbedingt auf sein Fahrzeug verzichten musste.
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19
    Auch wenn der Kläger hier eine Abrechnung auf fiktiver Basis geltend macht und der Anspruch aber kein fiktiver ist, sondern dem Ausgleich eines tatsächlich entstandenen fühlbaren Nutzungsausfalls dient (BGH v. 10.06.2008 - VI ZR 248/07, juris Rdn. 7), ist es dem Geschädigten - im Rahmen der Erforderlichkeit einerseits und der Verhältnismäßigkeit andererseits (BGH v. 18.12.2007 - VI ZR 62/07, juris Rdn. 6) - auch bei fiktiver Abrechnung des Sachschadens unbenommen, dem Schädiger daneben alle Zeiträume in Rechnung zu stellen, die der eigentlichen Wiederbeschaffung bzw. Reparatur vorausgehen und binnen derer er unfallbedingt auf sein Fahrzeug verzichten musste.
  • LG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 S 157/16

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall; Ermittlung der Höhe des

    Auszug aus AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19
    Bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs darf auch im Rahmen von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nicht das Grundanliegen dieser Vorschrift aus den Augen verloren werden, dass nämlich dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (LG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2017 - 22 S 157/16 -, Rn. 34, juris mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19
    Regelmäßig ist ihm daher neben der kalkulierten Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer eine Nutzungsausfallsentschädigung auch für den Zeitraum zu gewähren, der bis zur Vorlage des Gutachtens vergangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2019 - I-1 U 115/18 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Köln, 18.10.2010 - 4 U 11/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden an einem unfallgeschädigten Fahrzeug

    Auszug aus AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19
    Erst wenn der Kläger seiner Darlegungs- und Beweislast für die fachgerechte Behebung eines (nicht unerheblichen) Vorschadens an seinem Fahrzeug nachkommt, kann er den bei dem streitgegenständlichen Unfall entstandenen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 4 U 11/10 m. w. N.).
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